Diese Richtlinie soll nun 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das bedeutet, dass in Deutschland mittelständische und familiengeführte Unternehmen nicht zur Angabe der entsprechenden Informationen gezwungen werden. Der Umfang der Berichterstattung orientiert sich an den Mindestanforderungen der Richtlinie, d. h. soll zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen gegenüber Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten nicht um beispielsweise Kundenbelange erweitert werden.
Bei den betroffenen großen Unternehmen muss der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung lediglich bescheinigen, dass das Unternehmen den nichtfinanziellen Bericht erstellt hat.