Die als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen teilen sich in drei Gruppen auf:
Altersvorsorgeaufwendungen, bspw. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Rürup Rente
Beiträge zur Krankenversicherung, die die sog. Basisversorgung absichern und zur Pflegeversicherung
sonstige Vorsorgeaufwendungen, bspw. Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung oder privaten Lebens , Renten , Unfall oder Haftpflichtversicherung.
Altersvorsorgeaufwendungen sind 2016 zu 82 % von einem Höchstbetrag von 22.767 € für Ledige und 45.534 € für Verheirate abzugsfähig. Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können in unbeschränkter Höhe abgezogen werden. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind dagegen nur beschränkt abzugsfähig, was nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß ist.